Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, über die für den Wohnort zuständige Gemeindeverwaltung gegen Gebühr einen staatlichen Jugendfischereischein zu beantragen. Dieser Jugendfischereischein ist Grundlage für die Aufnahme in den Anglerverein Ismaning. Für die Aufnahme in die Jugendgruppe ist ausschließlich der Jugendleiter zuständig. Anmeldungen können über jedes Vorstandsmitglied an den Jugendleiter gerichtet werden.
Mit Ablauf des Jahres, in dem ein Jungfischer 18 Jahre alt wird, scheidet er aus der Jugendgruppe aus. Er kann (unter bestimmten zeitlichen Voraussetzungen ohne Aufnahmegebühr) als erwachsener Fischer vom Verein übernommen werden.
Derzeit fischen 23 Jugendliche in unserem Verein.